Betriebsunterbrechungsversicherung
Was passiert, wenn der Betrieb still steht?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt, deckt das finanzielle Risiko, das durch eine Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden entsteht.
Die Folgen einer Betriebsunterbrechung sind für das betroffene Unternehmen häufig schwerwiegender als der Sachschaden selbst. Der mit einer vorübergehenden Betriebsbeeinträchtigung oder Betriebsunterbrechung verbundene Umsatzrückgang führt zu einer Reduzierung des Betriebsergebnisses. Denn die fortlaufenden Kosten können nicht mehr erwirtschaftet werden.
Eine schnelle Reduzierung der laufenden Betriebskosten ist vielfach aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. So entstehen zum Beispiel fortlaufende Personalkosten, obwohl die Mitarbeiter unter Umständen nicht eingesetzt werden können. Nach aktueller Rechtsprechung müssen auch bei schadensbedingtem Betriebsstillstand alle Arbeitsverträge der Belegschaft weitergeführt werden.
Versicherte Gefahren:
- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub
- Elementargefahren, zum Beispiel Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck,
- Überschwemmung, Rückstau, insbesondere durch Zunahme Starkregen
- Innere Unruhen, Streik und sogenannte unbenannte Gefahren
Versicherter Schaden
Wird der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden beeinträchtigt oder unterbrochen, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstandenen Ertragsausfallschaden. Dieser besteht aus den fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinnen, die während einer Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden können. Zusätzlich werden neben Gehältern und Löhnen beispielsweise auch Zinsen, Abschreibungen sowie Mieten erstattet.
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VGA
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