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Home > Versicherungen für Unternehmen > Rechtsschutzversicherung > Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Ihr zuverlässiger Begleiter

Sie und Ihre Mitarbeiter sind viel unterwegs. Mit jedem Kilometer wächst das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen, zum Beispiel wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter in einen Unfall verwickelt werden. Auch wenn Sie als Fuhrparkverantwortlicher nicht selber fahren, können Sie für Fehlverhalten Ihrer Fahrer mit in Haftung genommen werden. Schützen Sie sich vor den rechtlichen Konsequenzen.

Versicherte Gefahren

  • Eines Ihrer Firmenfahrzeuge wird bei einem Unfall beschädigt.
  • Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit der Leasinggesellschaft.
  • Die Berufsgenossenschaft weigert sich, einen Wegeunfall anzuerkennen.
  • Die Kfz-Steuer für Ihren Fuhrpark wird falsch berechnet.
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens.
  • Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

 

Sicher unterwegs mit dem Flotten- Verkehrsrechtsschutz


Für Unternehmen mit einem Fuhrpark von 16 und mehr Fahrzeugen bietet der Flotten-Verkehrsrechtsschutz eine zielgerichtete Absicherung – für alle Personen- und Lastkraftwagen sowie deren Halter, Fahrer und Insassen. Fahren Sie auf Nummer sicher – ganz gleich, ob es sich um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt handelt.


Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche


Sie unterhalten einen Fuhrpark – und tragen damit eine große Verantwortung. Da Sie vor dem Gesetz als Fahrzeughalter gelten, können Sie bei Fehlverhalten Ihrer Fahrer in die Haftung genommen werden. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

Zwei alltägliche Fälle aus der Praxis:

  • Unterwegs ohne gültigen Führerschein

Verkehrskontrolle. Ihr Fahrer legt seine Papiere auch nach wiederholter Aufforderung nicht vor, denn er besitzt überhaupt keinen gültigen Führerschein. Der Fahrer muss mit seiner Entlassung und einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Auch dem Fuhrparkleiter drohen strafrechtliche Konsequenzen.

  • Sekundenschlaf als Unfallursache

Völlig übermüdet setzt sich einer Ihrer Lkw-Fahrer hinter das Steuer und verursacht einen Unfall. Auf Anordnung der Disposition hat er die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Das Landesamt für Arbeitsschutz leitet ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein und ermittelt gegen den verantwortlichen Fuhrparkleiter.

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