Ein Ermittlungsverfahren
Es kann schneller passieren, als man denkt
Wer Verantwortung trägt, steht schnell im Schussfeld. Das ist nichts Neues. Neu ist jedoch, dass das strafrechtliche Risiko von Jahr zu Jahr steigt. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren – vor allem im wirtschaftsrechtlichen Bereich – hat erheblich zugenommen. Dies ist vor allem eine Folge der zahlreichen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren, die den Verantwortungsrahmen für Manager stark verändert hat. Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Eine Schutzschildfunktion des Unternehmens fehlt also. Im Ernstfall werden Unternehmer und Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen. Selbst wenn die Verantwortung an Dritte delegiert wurde, greift oft das so genannte Organisationsverschulden.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Abgeschlossen wird der Strafrechtsschutz vom Unternehmen. Versichert sind auf Wunsch alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte, Mitglieder der Aufsichtsorgane und sämtliche Betriebsangehörige, gegen die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, den Strafrechtsschutz für den Manager als Einzellösung zu vereinbaren.
Was gezahlt wird:
- Angemessene Honorare für Strafverteidiger und Sachverständige
- Anfallende Verfahrens-, Gerichts- und Nebenklagekosten
- Kosten für die Firmenstellungnahme und Zeugenbetreuung
- Reisekosten des Versicherten und des Strafverteidigers
- Übersetzungskosten
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der Untersuchungshaft
- Alle Vorschüsse auf diese Kosten
- Kosten für verfahrensbegleitende und nachgelagerte Dienstleistungen, beispielsweise für forensische Dienstleistungen, für die Wiederherstellung der Reputation sowie für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Treffen Sie die richtige Entscheidung. Mit dem Strafrechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite!
Wir sind für Sie da
+49 (0) 30 59 00 99 90

VGA
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