Vertrauensschadenversicherung
Nicht alle sind ehrlich
Leider kann es auch passieren, dass das Vertrauen der Geschäftsleitung in ihre Belegschaft missbraucht wird. Täglich kommt es in deutschen Unternehmen zu Veruntreuungen. Die Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens wird hier oft unterschätzt und auch, um die Reputation zu wahren, oftmals verschwiegen.
Unterschätztes Risiko
Nicht selten sind sogar Mitarbeiter, die schon lange Zeit zum Unternehmen gehören, kriminelle Täter. Gier, persönliche Vorteile und das Gefühl fehlender Anerkennung bilden Motive für kriminelle Handlungen. Sie bleiben zunächst unerkannt und sind schwer zu entlarven, weil sie ihre Taten sehr gut verbergen und ihnen andererseits solch ein Handeln nicht zugetraut wird. Das Unternehmen schenkt ihnen vollstes Vertrauen.
Die Vertrauensschadenversicherung bildet für solche Fälle des Vertrauensmissbrauchs eine sinnvolle Absicherung. Sie bietet Sicherheit vor den finanziellen Folgen krimineller Handlungen durch Mitarbeiter, aber auch durch Dritte und ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen.
Versichert sind Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen. Das sind zum einen die Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister, wie Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal. Kriminelle Handlungen sind zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Sabotage oder Sachbeschädigungen.
Eingeschlossen sind, je nach Versicherer, darüber hinaus auch Schäden, die durch Datenmissbrauch Dritter oder unmittelbar durch Wirtschaftsspionage entstehen.
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VGA
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