D&O-Versicherung - Sicherheit für Entscheider
Wer handelt, der haftet
Geschäftsführer und leitende Angestellte in Unternehmen sind täglich gefordert, weitreichende Entscheidungen zu komplexen Sachverhalten zu treffen. Bei Pflichtverletzungen haften sie gegenüber dem Unternehmen, in dem sie tätig sind, sowie gegenüber Dritten im Zweifel auch mit ihrem Privatvermögen. Angestellte Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat haften ebenfalls gegenüber dem Unternehmen, in dem sie tätig sind.
Eine D&O-Versicherung schafft gezielt Abhilfe
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung), ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Manager abschließt. Versichert sind die Geschäftsführer und Aufsichtsorgane. Das Unternehmen kann mit einer D&O-Versicherung die jeweiligen Haftungsrisiken seiner Entscheidungsträger gezielt absichern. Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz sowohl für Ansprüche gegenüber dem Unternehmen (Innenverhältnis) als auch gegenüber Dritten (Außenverhältnis).
Wer der erforderlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und beim Unternehmen selbst (Innenhaftung) oder bei Dritten (Außenhaftung) dadurch einen Vermögensschaden verursacht, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Jegliche Form der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes gilt als Verschulden.
Mangelnde Fähigkeiten oder Erfahrungen können ebenfalls nicht als Einwand geltend gemacht werden. Führt die Geschäftsleitung das Unternehmen mit weiteren Geschäftsführern gleichberechtigt, dann haften sie nach außen immer gesamtschuldnerisch, dass heißt nicht nur für das eigene Verschulden, sondern auch für das Fehlverhalten der anderen. Was passiert aber, wenn einer der Geschäftsführer zahlungsunfähig ist?
Was versichert ist:
- Prüfung der Haftung: Besteht ein berechtigter Anspruch von innen oder außen?
- Abwehr von unbegründeten Schadensersatzansprüchen.
- Absicherung und somit Zahlung von berechtigten Schadensersatzansprüchen.
Da hierzulande immer mehr Manager wegen angeblichen Fehlverhaltens verklagt werden, findet bei vielen ein Bewusstseinswandel statt. Zwei Drittel der Unternehmensleiter befürworten mittlerweile sogar, dass die D&O-Versicherung zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung wird.
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VGA
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