
Die krisenbedingten Umsatz- und Gewinneinbrüche scheinen überwunden und die Auftragsbücher füllen sich zusehends. Grund genug für Unternehmen, über eine Anpassung der Versicherungssummen in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung nachzudenken, um so die Gefahr einer Unterversicherung und damit die finanziellen Risiken für das Unternehmen zu minimieren.
Schadenfälle zeigen es immer wieder: Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU) ist für Unternehmen von elementarer Bedeutung. Denn dieser Risikoschutz deckt die wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsstillstandes ab, der durch einen versicherten Brandschaden entstanden ist und diesen in der Schadenhöhe häufig deutlich übersteigt. Gemeint sind insbesondere die laufenden feststehenden Grundkosten, wie Gehälter, Miete und Kapitalzinsen, die auch im Fall eines schadenbedingten Produktions- bzw. Umsatzausfalls weiter anfallen. Außerdem werden aus dieser Notsituation heraus entstandene Gewinnausfälle ausgeglichen.
„Im Ergebnis wird das Unternehmen so gestellt, als hätte es den Brandschaden nicht gegeben“, sagt Ralph Olböter, Sachversicherungs-Experte bei HDI-Gerling Industrie. Die Existenz des Betriebes kann so gesichert werden. Voraussetzung: Die vereinbarte Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen, damit der entstandene finanzielle Aufwand umfänglich reguliert werden kann.
Genau hier liegt das Problem: Viele Unternehmen mussten im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise Umsatz- und Gewinneinbußen hinnehmen. Aus Sicht des Betreibers kann es nun naheliegend erscheinen, die künftigen Versicherungssummen aus den Erfahrungswerten der Vorjahre zu bemessen. Ralph Olböter: „Unternehmen laufen so Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu unterlaufen.“ Begründet liegt dies in der Berechnungssystematik von FBU-Versicherungen.
Mit Sicherheitspuffern mögliche Unterversicherung auffangen
Bei der Bemessung der Versicherungssumme wird zwar u. a. die nahe Vergangenheit betrachtet, aber eben auch der zukünftige Unternehmenserfolg prognostiziert. Es gilt also, das betriebliche Entwicklungspotenzial sorgsam einzuschätzen, insbesondere wenn ein möglicher Schaden am Ende der Versicherungsperiode anfällt und dann noch weit in das darauf folgende Jahr hineinreicht. Da es sich hier um sehr lange Zeiträume handeln kann, fällt eine belastbare Schätzung schwer. Genau für diesen Fall gilt es, Sicherheitspuffer zu vereinbaren.
Die FBU-Versicherung sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor, die eine großzügige Bemessung der Versicherungssummen zulassen, ohne das Unternehmen finanziell zu benachteiligen: So kann zum einen eine sog. „Nachhaftung“ von zehn bis 30 Prozent der Versicherungssumme vereinbart werden. Der Versicherte muss dann dem Versicherer nach Ablauf des jeweiligen Geschäfts- und Versicherungsjahres den Ist-Stand melden. Die anteilige Versicherungsprämie wird daraufhin nur für den tatsächlichen „Verbrauch“ nacherhoben. Zum anderen besteht die Möglichkeit der „Prämienrückgewähr“ mittels der sog. § 9 FBUB-Abrechnung. Hier wird die Versicherungssumme von vornherein sehr großzügig angesetzt und ebenfalls später mit den tatsächlichen Zahlen abgeglichen. War die Versicherungssumme wirklich zu hoch bemessen, so zahlt der Versicherer den überschüssigen Teil der Prämie zurück, und zwar bis zu einem Drittel der Gesamtprämie.
„Mit diesen Sicherheitspuffern soll letztlich immer eine mögliche Unterversicherung aufgefangen werden, die sich bei stetig steigenden, häufig nicht vorhersehbaren Geschäftsergebnissen ergeben würde“, sagt der Sachversicherungs-Experte bei HDI-Gerling Industrie, betont aber sogleich: „Gleichzeitig soll diese vorsorgliche Absicherung nicht zu Prämiennachteilen beim Kunden führen.“ Daher sind Unternehmen gerade in der jetzigen Zeit gut beraten, Höhe und Umfang des Versicherungsschutzes für die Ertragsausfalldeckung zusammen mit der VGA zu besprechen.