Unisex-Tarife in der Versicherung treffen Verbraucher
Der Europäische Gerichtshof hat am 01.03.2011 entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften (Art. 5 Abs. 2 der Gender-Richtlinie 2004/113 EG) ab dem 21.12.2012 unwirksam ist.
Bis zu diesem Urteil durften die Mitgliedsstaaten der EUH nach Geschlecht differenzierte Versicherungsangebote dann zulassen, wenn das Geschlecht nachweislich ein bestimmender Risikofaktor ist und dies durch relevante und genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann.
GDV untersucht Auswirkungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die wirtschaftlichen Auswirkungen von obligatorischen Unisextarifen auf die Versicherungskunden untersucht hat.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Es kommt zu Umverteilungseffekten: denn statt unterschiedlicher Beiträge für Männer und Frauen, muss nun ein einheitlicher Beitrag gefunden werden.
- Es sind Sicherheitszuschläge anzusetzen: denn die Versicherer wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden.
Aufgrund des Umverteilungseffektes werden folgende Auswirkungen prognostiziert:
- In der Rentenversicherung für 65 jährige Männer eine im Schnitt 5 % niedrigere Leistung
- In der Risikolebensversicherung für 40 jährige Frauen Beitragserhöhungen um 30 % oder mehr
- In der Kfz-Versicherung für 20 jährige Frauen Beitragserhöhungen um 11 % oder mehr.
Erfahrungen aus anderen Ländern (Belgien, Niederlande) zeigen zudem, dass Unisextarife zu einem höheren durchschnittlichen Beitragsniveau für beide Geschlechter führen. Grund hierfür sind im Wesentlichen erforderliche Sicherheitszuschläge.
Diese Veränderungen der Beiträge könnten zu unerwünschten sozialpolitischen Effekten führen. Unisex könnte zu einem „dis-incentive“ für die Altersvorsorge werden.
