Kraftfahrt

Gefährliche Nebenwirkungen


Winterzeit ist Erkältungszeit. Um schnell wieder fit zu werden, greifen auch Kraftfahrer häufig zu entsprechenden Medikamenten. Dabei wird jedoch vielfach übersehen, dass sich die Einnahme gerade auch von rezeptfreien Arzneien negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken kann – mit erheblichen Folgen für Fahrer und Fuhrparkleiter. Das gilt genauso bei körperlichen, oftmals chronischen Einschränkungen.

Kraftfahrer sollten nicht nur nach der Einnahme von Beruhigungs- und Schlafmitteln sowie Psychopharmaka auf das Autofahren verzichten. Gleiches empfiehlt sich oftmals bei vielfach rezeptfreien Allergie- und Erkältungsmedikamenten. Letztere enthalten beispielsweise müde machende Wirkstoffe wie Doxylamin, Diphenhyrdamin oder Dextrometorphan. Die Folge: Das Reaktionsvermögen und die Konzentrationsfähigkeit des Kraftfahrers können im Zuge der Medikamenteneinnahme erheblich verringert werden. Damit einhergehend erhöht sich außerdem das Risiko, dass die eigene Fahrtüchtigkeit falsch bzw. zu positiv beurteilt wird. Fahrer und Fuhrparkleiter sind daher gut beraten, sich vor Antritt der Fahrt bei einem Arzt oder Apotheker über mögliche Nebenwirkungen der betreffenden Präparate zu erkundigen.

Körperliche Einschränkungen mit negativen Folgen

Ähnlich verhält es sich mit körperlichen Einschränkungen, zum Beispiel einem Gipsarm oder Rückenschmerzen, die ein sicheres Lenken oftmals unmöglich machen. Auch chronische Erkrankungen wie Herzrhythmusstörungen und Diabetes führen häufig zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

Auch Fuhrparkleiter in der Verantwortung

In jedem Einzelfall gilt es daher zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Fahrer fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen oder nicht. Maßgeblich ist dabei die Frage, ob der Fahrer sein Fahrzeug auch in einer Notsituation sicher beherrschen kann. Diese Entscheidung liegt nicht nur in der Verantwortung der Fahrer selbst, sondern auch der Fuhrparkleiter.
Was viele nicht wissen: Das Fahren unter Medikamenten-Einfluss kann nicht nur den betreffenden Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Ein selbst verschuldeter Unfall wirkt sich häufig auch negativ auf den eigenen Versicherungsschutz aus. Außerdem drohen ein Führerscheinentzug sowie die Zahlung von Bußgeldern.

Weitere, ausführlichere Informationen erhalten Sie auch in unserer Kraftfahrt-Fachinformation "Fahrereignung", die Sie gern direkt bei uns anfordern können.