Bei der Absicherung von Unfallrisiken für Mitarbeiter geht die VGA gemeinsam mit Ihrem Partner, HDI-Gerling Industrie, jetzt einen wegweisenden Schritt weiter: Neben Funktionsdefiziten bei Gliedmaßen sind jetzt verstärkt Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit abgesichert.


Mitarbeiter sind permanent Unfallrisiken ausgesetzt. Das gilt für die Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände, bei Auslandseinsätzen ebenso wie auf den Wegen von und zur Arbeit. Mit der VGA Gruppen-Unfallversicherung schließen Unternehmen nicht nur die Absicherungslücken gegenüber der unzureichenden Grundversorgung der Gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig wird ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz bei jedem messbaren Invaliditätsgrad sichergestellt – und dies nun verstärkt auch bei Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit.


Veränderte Arbeitswelten werden nun berücksichtigt
Anders als noch vor hundert Jahren, hat die „Kopfarbeit“ in den zurückliegenden Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen – ganz gleich, ob es sich um kaufmännische oder handwerkliche Berufe handelt. Diese veränderten Arbeitswelten spiegeln sich in den Gliedertaxen der Unfallversicherungen bisher nicht wieder. Durch die Gliedertaxe werden feste Invaliditätsgrade definiert, die bei Verlust bzw. dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung von Gliedmaßen und Sinnesorganen gelten. Der Kopf mit seinen Hirnleistungen zählt nicht dazu.
Zwar hat es in den zurückliegenden Jahren stetig Aufwertungen für Füße, Zehen, Finger, Hände, Arme, etc. gegeben, bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich von Hirnleistungen gibt es bislang aber keine festen Invaliditätsgrade. Die Folge: Unfälle, die zu einer Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit führen, unterliegen der unterschiedlichen ärztlichen Bemessung, was regelmäßig zu einer Unterbewertung dieser im modernen Leben soviel bedeutsamer gewordener Fähigkeiten führt. Der finanziell hoch bewertete Finger oder Zeh hilft dem Betroffenen im modernen Leben dann überhaupt nicht.


Paradigmenwechsel in der Gruppen-Unfallversicherung
Die VGA hat deshalb, gemeinsam mit Ihrem Partner, in der Gruppen-Unfallversicherung einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der einmalig in der Unfallversicherung ist. Konkret wurden die Leistungen bei Beeinträchtigungen der geistigen Fähigkeiten bereits ab dem ersten Invaliditätsgrad verdoppelt – ohne das Leistungsniveau im Rahmen der etablierten Gliedertaxe zu verringern. Völlig neu ist die Bewertung von Hirnleistungsstörungen nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden, die mit einem renommierten Universitätsinstitut erarbeitet worden sind. So wird die Invaliditätsbemessung bei Schädel-Hirn-Traumata nicht mehr, wie bisher, zum unkalkulierbaren Vabanquespiel, sondern präzise und den tatsächlichen Beeinträchtigungen gerecht.


Schnelle Wiedereingliederung durch optimale Heilbehandlung
Im Gegensatz zu der vom Krankenversicherer bezahlten notwendigen Heilbehandlung, soll die aktive Unterstützung unmittelbar nach der Akutphase eine optimale Heilbehandlung in besten Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen zur schnellstmöglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben sicherstellen. Dies gilt sowohl für ambulante wie stationäre Heilbehandlungen. Außerdem beinhaltet der neue Leistungskatalog Behandlungskosten einer psychiatrischen und traumapsychologischen Heilbehandlung.

Lückenlose Absicherung der Unfallrisiken
Neben der Wahl zwischen drei Leistungsbausteinen mit einzigartigen Serviceangeboten und der Option, verschiedene beitragsfreie Leistungserweiterungen zu vereinbaren, ermöglichen Unternehmen ihren Beschäftigten damit eine lückenlose Absicherung ihrer Unfallrisiken. Ein Sicherheitsnetz, das gerade in diesen Zeiten für immer mehr Mitarbeiter wichtig wird. Auch die mit diesem neuen Versicherungsschutz verbundene Optimierung der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess verstärkt die Bindung an das Unternehmen.

 

Foto:  Unfallkrankenhaus Berlin/ DGUV