Erweiteter Strafrechtsschutz

BGH erhöht Haftungsrisiko

Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich die Strafbarkeit von Unternehmensverantwortlichen drastisch verschärft. Gemeinsam mit HDI-Gerling bietet die Straf-Rechtsschutz-Versicherung der VGA eine gezielte Absicherung im Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen.


Nicht nur die Geschäftsleitung haftet für unternehmerische Fehlentscheidungen. Auch die zuständigen Compliance Officers - zum Beispiel Leiter der Rechtsabteilung oder Leiter der Innenrevision - können für aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Überwachungspflichten schuldhaft vernachlässigt haben.

Staatsanwaltschaft prüft Mitverantwortung

Diese Haftungserweiterung ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des BGH. Nach Einschätzung von Experten führt dies zu erhöhten Haftungsrisiken und wird eine Zunahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen die „unternehmensinternen Überwacher“ zur Folge haben. Konsequenzen ergeben sich daraus jedoch auch für Geschäftsführer und Vorstände. Diese müssen davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft künftig genauer ihre Mitverantwortung und ggf. auch das eigene Verschulden prüfen wird. Zur Minimierung der Haftungsrisiken empfiehlt sich daher eine Doppelstrategie: Die Aufgaben eines Compliance Officers sollten genau bestimmt und die Haftungsrisiken mit dem VGA-Straf-Rechtsschutz gezielt abgesichert werden.