BilMoG und Pensionszusagen
Mehrbelastungen und Änderungsbedarf
Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, werden Anfang 2010 in Kraft treten, können aber gesamtheitlich schon für den diesjährigen Geschäftsabschluss genutzt werden. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung entsteht vor allem bei Pensionszusagen Handlungsbedarf, die vielfach ohnehin längst überprüft werden sollten.
Die neuen Bilanzierungsregeln nach dem BilMoG führen bei mittelbaren Pensionsverpflichtungen, wie beispielsweise im Rahmen einer Direktversicherung zu keinen Veränderungen. Anders ist es hingegen im Bereich der Direktzusagen. Hier können Erhöhungen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz von 30 bis 50 Prozent erforderlich werden, woraus sich erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die betreffenden Unternehmen ergeben. Durch Übergangsregelungen sollen diese Effekte zumindest abgemildert werden.
Verbesserung der Bilanzstruktur
Versorgungsgebundenes Vermögen, das ausschließlich zur Erfüllung einer betrieblichen Zusage dienen soll und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist, wird künftig mit dem Zeitwert bewertet und mit der zugehörigen Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz saldiert. Diese Saldierung von Aktivvermögen und Pensionsverpflichtungen wird sich für viele Unternehmen in der Praxis vorteilhaft auswirken, da sie zu einer deutlichen Verbesserung der Bilanzstruktur führt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass den Pensionsverpflichtungen ein Aktivvermögen in entsprechender Höhe gegenüber steht - beispielsweise in Form einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung. Vor diesem Hintergrund sollten die Finanzierungspläne der Unternehmen zur Deckung der Versorgungszusagen dem Grunde und der Höhe nach aktuell auf den Prüfstand gestellt werden, um mögliche Saldierungsansätze zu nutzen.
Formulierungen entsprechen nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen
Doch nicht nur die neuen Bewertungsvorschriften nach BilMoG sind Anlass für eine Prüfung von Pensionszusagen. Denn insbesondere Direktzusagen, die häufig von Unternehmen zur Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer eingesetzt werden, sind so vielfältig wie die Unternehmerlandschaft. Sprich: Jeder Fall ist anders und mit der Zeit ergeben sich Änderungen. Und darin steckt auch die Gefahr. Nicht immer entsprechen die in den Pensionszusagen enthaltenen Formulierungen den derzeitigen arbeits- und steuerrechtlichen Voraussetzungen. Änderungen durch gesetzliche Bestimmungen, Schreiben der Finanzverwaltung oder die jüngste Rechtsprechung können dazu führen, dass die bestehenden Pensionszusagen im Laufe der Zeit aus dem Gleichgewicht geraten. Darüber hinaus können persönliche Veränderungen wie Gehaltsanpassungen oder neue Beteiligungsverhältnisse im Unternehmen eine Anpassung der Pensionszusagen erforderlich machen. Ebenso entsprechen auch die in der Vergangenheit gewählten Finanzierungsmodelle aufgrund veränderter Kapitalmarktbedingungen und neuen bilanziellen Rechnungsgrundlagen oftmals nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.
Nachfinanzierung kann zur Insolvenz führen
Kann aber im Leistungsfall die zugesagte Betriebsrente nicht in voller Höhe aus den geplanten Finanzierungsmitteln gezahlt werden, müssen die fehlenden Beträge aus dem laufenden Betriebsvermögen erbracht werden. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten kann diese Nachfinanzierung zu einer Schieflage der Bilanz führen und im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens bedeuten.
Beratungskonzept bietet individuelle Lösungen
Vor diesem Hintergrund hat HDI-Gerling Leben das so genannte "PzConcept" entwickelt. Das Dienstleistungsangebot ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Komplettanalyse der Pensionszusagen, infolgedessen der Unternehmer vor allem erfährt, wie groß etwaige Finanzierungslücken sind und wo konkret in arbeits- und steuerrechtlichen Fragen Handlungsbedarf besteht. Mit dieser transparenten Übersicht sowie konkreten Handlungsempfehlungen kann der Unternehmer die notwendigen Entscheidungen treffen. Individuelle Kriterien, wie die Risikobereitschaft des Unternehmers, seine wirtschaftliche Lage, seine Anforderungen an die Flexibilität des Modells sowie die Kostensituation werden dabei berücksichtigt. Denn angesichts der unterschiedlichen Leistungspläne kann es keine allgemeingültigen Empfehlungen zur Gestaltung von Pensionszusagen geben.
