BilMoG/ bAV
Pensionszusagen auf dem Prüfstand
Nur etwa jedes fünfte Unternehmen hat seine Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hinsichtlich rechtlicher oder Finanzierungsfragen überprüft. Dabei haben sich wichtige Bewertungsvorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geändert. Über die Hintergründe und Lösungsansätze erfahren Sie mehr in einem aktuellen Vodcast.
Durch das BilMoG werden besonders kleine Unternehmen von Informationspflichten befreit. Gleichzeitig wird das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einem umfangreichen Regelwerk ausgebaut. Dies hat erhebliche Änderungen von Bewertungsgrundsätzen zu Folge, welche auch die bAV und hier besonders Pensionszusagen betreffen. So müssen beispielsweise Pensionsrückstellungen realistischer bewertet werden, da Kostensteigerungen, Gehalts- und Rententrends nunmehr einzubeziehen sind. Angesichts dieser Gesetzesänderungen und vielfach bestehender Deckungslücken bei den Finanzierungen ist eine Analyse der Pensionszusage in jedem Fall geboten.
Analyse ermöglicht unternehmerisches Handeln
Mit dem "PzConcept" hat die VGA ein spezielles Beratungskonzept entwickelt, das die gesamte Pensionszusage auf den Prüfstand stellt, Hinweise zu inhaltlichen Mängeln gibt, die Finanzierungsquoten analysiert – und das einen Schwerpunkt auf die wesentlichen Daten und Anforderungen legt, die sich durch BilMoG ergeben. Durch diese Analyse wird der Betrieb in die Lage versetzt, über das weitere Vorgehen aktiv zu entscheiden. Unternehmerisches Handeln ist vor allem deshalb so wichtig, weil sich die Veränderungen auf die Bilanzstruktur und damit auf die Eigenkapitalquote und Liquidität von Betrieben auswirken kann und finanzielle Deckungslücken bei künftigen Leistungsfällen existenzielle Folgen haben können. Für jedes Unternehmen ist es daher ratsam, bestehende Pensionszusagen noch in diesem Jahr auf den Prüfstand zu stellen.
